Die Eurometropole Straßburg

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Die Eurometropole Straßburg

Die Dynamik des Ballungsgebietes Straßburg beruht auf seiner Solidarität mit den Gemeinden.

33 Gemeinden, ein Gebiet

Das Gebiet der Eurometropole (Eurométropole de Strasbourg) umfasst 33 Gemeinden:

Achenheim, Bischheim, Blaesheim, Breuschwickersheim, Eckbolsheim, Eckwersheim, Entzheim, Eschau, Fegersheim, Geispolsheim, Hangenbieten, Hoenheim, Holtzheim, Illkirch-Graffenstaden, Kolbsheim, Lampertheim, Lingolsheim, Lipsheim, Mittelhausbergen, Mundolsheim, Niederhausbergen, Oberhausbergen, Oberschaeffolsheim, Osthoffen, Ostwald, Plobsheim, Reichstett, Schiltigheim, Souffelweyersheim, Straßburg, Vendenheim, La Wantzenau, Wolfisheim.

Der politische Rahmen

Die Eurometropole ist eine Form der interkommunalen Zusammenarbeit, zu der die finanzielle Solidarität und die Vertretung gemeinsamer Interessen gehören. Unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gemeinden gewährleistet die Eurometropole eine effiziente Verwaltung und räumt den Gemeinden innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche weitreichende Entwicklungsmöglichkeiten ein.

Die Eurometropole ist nach dem Vorbild der Gemeinden organisiert und setzt sich zusammen aus:

  • einem Beschlussfassungsorgan: dem Rat der Eurometropole,
  • einem Vollzugsorgan: dem Präsidenten, der von den Vizepräsidenten unterstützt wird.

Wie die Stadt Straßburg hat auch die Eurometropole Straßburg spezifische Kompetenzen und verfügt über ein eigenes Budget.

Der Präsident

Der Präsident ist das Vollzugsorgan der Eurometropole. Er prüft und erfüllt die Beschlüsse des Rates der Eurometropole.

Der Präsident hat eigene Machtbefugnisse, vertritt die Eurometropole in allen Handlungen des zivilen Lebens, ist Vorgesetzter der Beschäftigten der Eurometropole und beschließt in dieser Eigenschaft Ernennungen, Beförderungen und Strafmaßnahmen.

Er kann sich in seinem Amt unterstützen lassen, indem er bestimmte Zuständigkeitsbereiche an die Vizepräsidenten überträgt.

Präsidenten der Stadtgemeinschaft Straßburg (Vorgängerin der Eurometropole) seit ihrer Gründung:

  • Pierre Pflimlin (1907-2000) - Präsident vom 1. Januar 1968 bis zum 27. Mai 1983
  • Marcel Rudloff (1923-1996) - Präsident vom 27. Mai 1983 bis zum 19. Mai1989
  • Catherine Trautmann (1951- ) - Präsidentin vom 19. Mai 1989 bis zum 4. Juli 1997
  • Roland Ries (1945- ) - Präsident vom 4. Juli 1997 bis zum 7. Januar 2000
  • Catherine Trautmann (1951- ) - Präsidentin vom 7. Januar 2000 bis zum 20. April 2001
  • Robert Grossmann (1940- ) - Präsident vom 20 April 2001 bis zum 28. April 2008
  • Jacques Bigot (1952- ) - Präsident vom 28. April 2008 bis zum 11. April 2014
  • Robert HERRMANN (1955- ) - Präsident vom 11. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014

Präsidenten der Eurometropole Straßburg (Nachfolgerin der Stadtgemeinschaft) seit ihrer Gründung:

  • Robert HERRMANN (1955- ) Präsident vom 1. Januar 2015 – Tag der Gründung der Eurometropole bis 15. Juli 2020
  • Pia IMBS (1960-) seit dem 15. Juli 2020

Der Rat der Eurometropole

Der Rat der Eurometropole nimmt keine allgemeine Direktwahl vor. Er setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Mitgliedsgemeinden, die von ihren jeweiligen Gemeinderäten ernannt werden.

Aus diesem Grund ist es naheliegend, dass auch der Rat der Eurometropole alle 6 Jahre erneuert wird. Der Rat der Eurometropole wählt aus seinen Reihen den Präsidenten und die Vizepräsidenten, die den Vorstand bilden.

Der Rat der Eurometropole setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die von den Gemeinden gewählt werden. Die Mitglieder sind der Präsident, 20 Vizepräsidenten und 79 Gemeinderäte der Stadtgemeinschaft. Die Anzahl der Vertreter der Gemeinden ist proportional zu ihrer demografischen Größe.

In Straßburg tritt der Rat der Eurometropole zehnmal im Jahr zusammen, meistens an einem Freitag. Die Sitzungen sind öffentlich.

Die Punkte auf der vom Präsidenten festgelegten Tagesordnung werden zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung verhandelt von:

  • dem Vorstand, der sich aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten zusammensetzt,
  • dem Plenarausschuss, in dem alle gewählten Gemeindevertreter sitzen.

Diese Instanzen können Stellungnahmen abgeben und Veränderungen an den ihnen unterbreiteten Angelegenheiten vorschlagen, bevor sie dem Rat der Eurometropole vorgelegt werden.

Wie der Gemeinderat fasst auch der Rat der Eurometropole Beschlüsse, die öffentlich bekanntgegeben und in einer „Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen der Eurometropole“ hinterlegt werden.

Die Eurometropole in Zahlen (2013)

  • Einwohner: 489.767
  • Fläche: 339,85 km²
  • 43% der Bevölkerung des Bas-Rhin (25% des Elsass)
  • Gründung der Eurometropole: 1. Januar 2015
  • Gründung der Stadtgemeinschaft Straßburg (Vorgängerin der Eurometropole): 31. Dezember 1966

Eine gemeinsame Verwaltung

Die Besonderheit der Eurometropole Straßburg ist, dass die Verwaltungen der Gemeinden und der Stadt Straßburg 1972 in einer einzigen Verwaltung zusammengeführt wurden. Das ist in Frankreich einzigartig. Das bei der Eurometropole beschäftigte Personal arbeitet damit auch für die Stadt Straßburg, die der Eurometropole jedes Jahr die Aufwendungen für ihre Leistungen erstattet. Diese Organisation ermöglicht Betriebseinsparungen und eine effiziente Verwaltung.

Natürlich ist der Umfang der Wirtschaftsleistungen der Eurometropole größer als der einer kleinen (oder großen) Gemeinde allein. Diese Struktur erlaubt eine Politik der direkten Vertragsabschlüsse mit dem Staat, d.h. den Erhalt höherer Finanzhilfen und Kredite beispielsweise für soziale Brennpunkte oder städtebauliche Erschließungsgebiete und ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die interkommunale Ausstrahlungskraft wird bedarfsorientiert auf der Grundlage des Prinzips der Gleichheit zwischen den Gemeinden gefördert. Entscheidungen werden auf verschiedenen Ebenen getroffen: In Sitzungen mit Bürgermeistern und Experten, in Ausschüssen oder durch Beschlussfassung des Rats der Eurometropole im Anschluss an öffentliche Sitzungen.

In den letzten Jahren war die Eurometropole Wegebereiterin in Sachen gemeindeübergreifende Zusammenarbeit. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf Bereiche wie Kultur, Tourismus und Sport (neue Ausstattungen). Die Zuständigkeiten gehen weit über den kommunalen Rahmen hinaus und machen die Eurometropole immer mehr zu einer Agglomeration. Damit können in einem Ballungsgebiet mit fast einer halben Million Einwohnern große Bauprojekte entschiedener gefördert und umgesetzt werden.

Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Das Prinzip der Solidarität

In Bezug auf den Alltag ihrer Bewohner und ihre kulturelle Identität sind die 33 Gemeinden der Eurometropole in ihren Handlungen unabhängig. Allerdings profitieren sie von der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit, die Maßnahmen in bestimmten Kompetenzbereichen abdeckt wie z.B. Straßen und Beschilderung, öffentlicher Nahverkehr (u.a. die Tram), Wasser, Kanalisierung, Müllabfuhr, Städtebau, sozialer Wohnungsbau, wirtschaftliche Entwicklung und internationale Ausstrahlung. Allen Bewohnern der CUS kommen diese gemeinsamen Dienstleistungen zugute, die nach dem Prinzip der Solidarität funktionieren.

Die Zuständigkeiten der Eurometropole

Die Eurometropole Straßburg übernimmt anstelle der Mitgliedsgemeinden bestimmte Aufgaben und bespricht sich mit dem Staat in Bereichen, die rechtlich nicht in ihren Kompetenzbereich fallen.

Kompetenzen im Hinblick auf die Entwicklung und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Planung

  • Geschäftsbereiche und wirtschaftliche Integration
  • Unterstützung von Hochschuleinrichtungen für Forschung und Innovation
  • Förderung des Tourismus
  • Messepark und das Musik- und Kongresszentrum, das Zénitz
  • Mediatheken von städteweitem Interesse und das Netzwerk mit den Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden
  • Beteiligung an der Entwicklung von audiovisuellen Medien, Kino und Multimedia
  • die Schwimmbäder, die Eisbahn „Iceberg“, das Meinau-Stadion, die Rhénushalle und der Palais des Sports
  • Organisation von großen Sportveranstaltungen

Kompetenzen in der städtischen Raumplanung

  • Stadtplanung, lokale Stadtplanung und Grundstückreserven
  • Telekommunikationsnetze und digitale Entwicklung
  • Straßen und Parkplätze
  • Mobilität

Kompetenz in der lokalen Wohnungspolitik

  • Wohnungspolitik, Sozialwohnungen und Notunterkünfte
  • Empfangsbereiche für Reisende

Kompetenzen in der Stadtpolitik

  • Umsetzung und Koordination von vertraglichen Stadtentwicklungsvorhaben
  • lokale Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität

Kompetenzen in der Verwaltung von Dienstleistungen von gemeinsamem Interesse

  • Abwasser und Trinkwasser
  • externe Bestattungsdienstleistungen, das Bestattungszentrum
  • Autoabschleppdienst und Tierheime

Kompetenzen für den Umweltschutz, Aufwertung der Umwelt und Politik der Lebensbedingungen

  • Müllabfuhr
  • Energiewende und Klima-Energie-Raumordnungsplan
  • Gas- und Stromkonzessionen
  • Bewirtschaftung der Gewässer und Hochwasserschutz
  • Bekämpfung der Luftverschmutzung und Lärmbelastung
  • Umweltbildungszentrum