Die Stadt Straßburg

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Die Stadt Straßburg

Wie alle Gemeinden Frankreichs wird die Stadt Straßburg von einem Gemeinderat (Beschlussfassungsorgan) und dem Bürgermeister mit seinen Beigeordneten (Vollzugsorgan) verwaltet.

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat gewählt. Seine Amtszeit beträgt 6 Jahre. 


Seit den letzten Gemeinderatswahlen ist Roland Ries Bürgermeister von Straßburg. Er wurde am 30. März 2014 gewählt.

Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister hat mehrere Aufgaben:

  • Er ist Vertreter der Gemeinde bei allen Angelegenheiten der Gemeinschaft, Klageansprüchen, Beziehungen zu staatlichen Behörden sowie bei protokollarischen Empfängen. Als Vollzugsorgan der Gemeinde bereitet er die Beschlüsse des Gemeinderats vor und erfüllt sie. Er ist für die Ausarbeitung und Umsetzung des Budgetplans zuständig. Unter der Aufsicht des Gemeinderats unterzeichnet er Verträge und öffentliche Aufträge.
  • Er ist Vertreter der Staatsgewalt, weshalb sein Aufgabenbereich von nationalem Interesse ist. Er ist de jure Officier d’Etat Civil (als Standesbeamter verantwortlich für die Eintragung von Geburten und Todesfällen, Eheschließungen) und Officier de Police Judiciaire und als solcher dem Staatsanwalt gegenüber weisungsgebunden.
  • Er organisiert Wahlen, lässt Wählerlisten prüfen, ist für Volkszählungen und Wehrerfassungen verantwortlich, gibt Gesetze und Regierungsverordnungen bekannt und erfüllt sie und ist dabei dem Präfekten gegenüber weisungsgebunden.
  • Der Bürgermeister verfügt über eigene Machtbefugnisse: Er wacht über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und über die Verkehrssicherheit. Er trifft Maßnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen sowie bei großen Gefahren und Katastrophen. Als Vorsitzender der Gemeindeverwaltung ist er für Ernennungen, Beförderungen und Strafmaßnahmen der Beschäftigten zuständig.

Der Bürgermeister kann sich bei der Ausübung seiner Ämter von seinen Beigeordneten vertreten lassen, indem er ihnen einen oder mehrere Zuständigkeitsbereich/e überträgt.

Bürgermeister von Straßburg seit 1944

  • Charles Frey (1888-1955) - Bürgermeister vom 27. November 1944 bis zum 14. Oktober 1955

  • Charles Altorffer (1881-1960) - Bürgermeister vom 29. Oktober 1955 bis zum 14. März 1959

  • Pierre Pflimlin (1907-2000) - Bürgermeister vom 14. März 1959 bis zum 14. März 1983

  • Marcel Rudloff (1923-1996) - Bürgermeister vom 14. März 1983 bis zum 25. März 1989

  • Catherine Trautmann (1951- ) - Bürgermeisterin vom 25. März 1989 bis zum 27. Juni 1997
  • Roland Ries (1945- ) - Bürgermeister vom 27. Juni 1997 bis zum 23. Juni 2000

  • Catherine Trautmann (1951- ) - Bürgermeisterin vom 23. Juni 2000 bis zum 25. März 2001
  • Fabienne Keller (1959- ) - Bürgermeisterin vom 25. März 2001 bis zum 22. März 2008

  • Roland Ries (1945- ) - Bürgermeister 22. März 2008 bis 28. Juni 2020
  • Jeanne Barseghian (1980-) Bürgermeisterin seit 28. Juni 2020 

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat wird alle 6 Jahre durch allgemeine Direktwahl gewählt. Er wählt aus seinen Reihen den Bürgermeister und die Beigeordneten, die die Stadtverwaltung bilden. Die Anzahl der Beigeordneten wird vom Gemeinderat festgelegt und darf nicht mehr als 30% des Gemeinderats ausmachen. Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde.

In Straßburg selbst besteht die Stadtversammlung aus 65 Vertretern:

  • Bürgermeister
  • 21 Beigeordnete
  • 43 Gemeinderäte


Der Gemeinderat tritt zehnmal im Jahr auf Einberufung des Bürgermeisters, der die Tagesordnung festlegt, zusammen. Diese öffentlichen Sitzungen finden in der Regel montags statt.

Die zur Abstimmung vorgelegten Punkte werden zunächst in nichtöffentlicher Sitzung geprüft von:

  • der Gemeindekonferenz, die sich aus dem Bürgermeister und seinen Beigeordneten zusammensetzt (die von den Punkten der Tagesordnung betroffenen Referenten nehmen ebenfalls daran teil),
  • dem Plenarausschuss, der sich aus den Gemeinderäten zusammensetzt.

Diese Instanzen können sich äußern und vorschlagen, einen Punkt zu ändern oder zu streichen, bevor er endgültig vor den Gemeinderat kommt, in dem die Entscheidungen dann durch Beschlussfassung getroffen werden.

Die Beschlüsse werden durch Bekanntmachung auf Anschlagtafeln im Eingang des Rathauses bekanntgegeben. Sie werden außerdem in einer „Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen der Stadt“ hinterlegt, die jedes Quartal der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Stadt Straßburg

Allgemeine Kompetenzklausel

Wie alle Gemeinden Frankreichs unterliegt auch Straßburg einer allgemeinen Kompetenzklausel. Gemäß der 1884 verwendeten Formel, die auch heute noch angewendet wird, „regelt der Gemeinderat die Angelegenheiten der Gemeinde durch Beschlussfassung“.


Zuständigkeitsbereiche

Da an dieser Stelle nicht alle Referate und Ämter der Stadt aufgeführt werden können, werden nur einige Bereiche genannt:

  • Kulturamt
  • Schulamt
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Sportamt (Schwimmbäder ausgenommen)
  • Straßenverkehrsamt
  • Bürgerbüros
  • Standesamt
  • Tourismus
  • Gemeindepolizei



In den Bereichen Kultur, Schule, Soziales, Sport und Tourismus verfügt auch die Eurometropole über besondere Zuständigkeiten, die sich von denen der Stadt unterscheiden.