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Umwelt-Vignette Crit’air und Warnsystem bei erhöhter Luftverschmutzung

Die Eurometropole Straßburg bietet Bürgern und Besuchern die Möglichkeit, bei erhöhter Luftverschmutzung und Inkrafttreten des entsprechenden Aktionsplanes per E-Mail oder SMS informiert zu werden.

Seit dem 1. November 2017 können im Falle erhöhter Luftverschmutzung diverse Maßnahmen getroffen werden, um die akute Luftverschmutzung zu senken. Dazu gehören beispielsweise Verkehrseinschränkungen für Kraftfahrzeuge, die mithilfe der Crit’air-Vignette geregelt werden. Weniger umweltfreundliche Fahrzeuge mit entsprechender Vignette, sowie Fahrzeuge ohne Vignette, dürfen dann gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden.

Um im Falle von erhöhter Luftverschmutzung zeitnah informiert zu werden, können Sie kostenlos unsere Warnmeldungen abonnieren. Sie erhalten dann eine E-Mail oder SMS (frühestens 2 Wochen nach Anmeldung), wenn die Grenzwerte überschritten und/oder eine Verkehrseinschränkung ansteht, in Kraft tritt oder wieder aufgehoben wurde.

Freiwilliger Aktionsplan der Eurometropole

Bei starker Luftverschmutzung aktivieren die Eurometropole Straßburg, der Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs CTS, die Region Grand Est und Strasbourg Mobilités eine Maßnahme zur Förderung alternativer Fortbewegungsmittel. Für den öffentlichen Verkehr (städtisches CTS-Netz, Netz 67 Region Grand Est) und die Vélhop-Stationen gilt dann eine besondere Tarifgestaltung, um die Nutzung der öffentlichen und umweltfreundlichen Nahverkehrsmittel der Nutzung privater Kraftfahrzeuge vorzuziehen. Dieser freiwillige Plan ergänzt die parallel vom Präfekten ergriffenen Maßnahmen.

Ab wann gilt der differenzierte Verkehr (Crit’air-Vignette)?

Bei starker Luftverschmutzung ergreift der Präfekt ordnungspolitische Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, wie dem Verkehr (zum Beispiel Tempoabsenkung im Straßennetz), der Industrie oder auch der Landwirtschaft. Diese Maßnahmen werden bei starker Luftverschmutzung schrittweise verstärkt und können durch die Maßnahme des differenzierten Verkehrs ergänzt werden. Die Nutzung von Kraftfahrzeugen wird dann durch die Plakette „Crit’air“ geregelt.