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Eurometropole Strasbourg's low emissions zone

Veröffentlicht am 09/01/2023 - Geändert am 09/01/2023

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Ausnahmeregelung für die Umweltzone der Eurometropole Strassburg

Ausnahmeanträge können nach bestimmten Kriterien gestellt werden.

Ausnahmeregelung

Mit der Einführung der ZFE geht die Möglichkeit einher, bestimmten Fahrzeugen aufgrund ihres Beitrags zu Aufgaben von allgemeinem Interesse Ausnahmen zu gewähren. Einige Ausnahmen sind obligatorisch. Andere können von Bürgermeistern auf der Grundlage wirtschaftlicher und sozialer Kriterien vorübergehend gewährt werden.

Die verbindlichen nationalen Ausnahmeregelungen sind die folgenden :

  • Gemeinwohl-Fahrzeuge (Polizei, Gendarmerie, Feuerwehr, Krankenwagen usw.)
  • Militärfahrzeuge (Verteidigungsministerium)
  • Fahrzeuge mit einem Parkausweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Die Eurometropole Straßburg wird diese Liste der Ausnahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerkonferenz und der von den Teilnehmern geäußerten Bedürfnisse vervollständigen. Handwerker, Händler, sonstige Gewerbetreibende, Menschen mit eingeschränkter Mobilität usw. Sie wird alle spezifischen Situationen unterstützen, wobei die Bedürfnisse jeder Person und alternative Angebote berücksichtigt werden.

Beispiele für zusätzliche Ausnahmen, die die Eurometropole am Ende der Bürgerkonferenz beschließen könnte:

  • Technische Fahrzeuge, die von der Umweltzone betroffen sind und für die heute keine „saubere“ Alternative (Crit'air 1 oder 0) auf dem Markt existiert
  • Fahrzeuge, die zur Versorgung von Lebensmittelmärkten eingesetzt werden
  • Liebhaberfahrzeuge („Oldtimer“ - über 30 Jahre alt) mit Vermerk im Fahrzeugschein
  • Mini-Bus-Fahrzeuge gemeinnütziger Vereine

Für Freistellungsanträge oder Anträge für den Pass ZFE 24h klicken Sie hier derogations-zfe.strasbourg.eu

Mehr Information über die Umweltzone in Strassburg zfe.strasbourg.eu