Civil status certificate and genealogical research

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Anfrage für Standesamtsurkunden oder zur Stammbaumforschung

So vielfältig wie die Lebenssituationen sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu lassen. So benötigen Sie zum Beispiel eine Geburts-, Heirats-, oder Sterbeurkunde. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die verschiedenen Urkunden, die das Standesamt ausstellen kann, und geben Ihnen die Möglichkeit, die benötigte Urkunde zu beantragen.

Drei Dokumentarten sind verfügbar:

  • Original-Abschrift: es ist eine Kopie der ursprünglichen Urkunde, einschließlich Randanmerkungen (dh. Randnotizen, bei französischen Standesamtdokumenten übliche Art der Vervollständigung)
  • Eine Original-Abschrift mit Abstammung: sie enthält die Identität der betreffenden Person und den vollen Namen ihrer Eltern und die letzten Randanmerkungen
  • Eine Original-Abschrift ohne Abstammung: enthält die Identität der betreffenden Person und die letzten Randanmerkungen.

Wer kann eine vollständige Kopie oder eine Abschrift mit Abstammung von einer Geburts- oder Heiratsurkunde erhalten?

  • Die oder der Betroffene selbst (volljährig),
  • sein/e Ehepartner/in,
  • Verwandte in auf- und absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person),
  • sein/ihr gesetzlicher Vertreter.

Jede Person kann eine Geburts- oder Heiratsurkunde ohne Abstammung erhalten, sowie eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in Straßburg geboren wurden oder geheiratet haben

Anfrage für Unterlagen:

  • Vor Ort im Standesamt während der Öffnungszeiten: Empfangschalter in der Stadtverwaltung (Centre Administratif de la Ville et de l'Eurométropole - 1 Parc de l'Etoile ,Strasbourg)
  • Per Fax an die Nummer +33 (0)3 68 98 98 56 88
  • Per Post an Mairie de Strasbourg - Service de l'état civil, 1 parc de l'Étoile, 67076 Strasbourg Cedex
  • Per Online-Formular (auf französisch)

Wenn Sie per Fax oder Post anfragen, geben Sie bitte Ihren Namen, ihr Geburtsdatum, Name und Vorname der Eltern (einschließlich des Mädchennamens Ihrer Mutter) und Ihre Adresse an. Das Dokument wird Ihnen per Post innerhalb einiger Tage gratis zugestellt.

Wenn Sie in einer anderen französischen Stadt geboren wurden oder geheiratet haben

Wenden Sie sich direkt an das Standesamt Ihres Geburts- oder Heiratsortes (via Internet, oder vor Ort)

Wenn Sie nicht in Frankreich geboren wurden oder geheiratet haben

Wenn Sie Stammbaumforschung betreiben möchten

Sie erstellen einen Stammbaum und wollen sich auf die Spuren Ihrer Vorfahren begeben?

Für die benötigten Dokumente sind folgende Stellen zuständig (verfügbare Dokumente siehe weiter unten):

  • Le service de l'état-civil (Standesamt)
  • Les Archives de la Ville et de l'Eurométropole (Archiv der Stadt und Eurometropole Straßburg)
  • Les Archives départementales (das Departmentarchiv)

Hilfreiche Informationen finden Sie im Dokument:

Wichtig: Das Stadtarchiv und Archiv der Eurometropole führen keine genealogische Forschung durch, wenn die Anfrage unklar ist, oder wenn die Dokumente auf der Website vom Archiv des Départements verfügbar sind.

Folgende Dokumente sind über das Internet des Archivs der Stadt Straßburg zugänglich:

  • Geburten mit Randnotizen bis 1916
  • Hochzeiten bis 1922
  • Todesfälle bis 1939

Diese Dokumente können Sie auf der Website des Archivs der Stadt und Eurometropole (auf Französisch) einsehen und ausdrucken.

Folgende Dokumente sind über das Internet des Archiv des Départements zugänglich:

  • Register der Städte des Departements Bas-Rhin bis 1912
  • Register der Stadt Straßburg bis 1912 (Todesfälle bis 1922)
  • Register des Gerichtsbezirks von Saverne bis 1912

Diese Dokumente können Sie auf der Website des Archivs des Department du Bas-Rhin (auf Französisch) einsehen und ausdrucken.

Vorsicht: einige Websites, die nicht den offiziellen Behörden unterstehen, bieten Ihnen Dokumente gegen Zahlung an. Die Ausstellung von Standesamtsurkunden ist in Frankreich eine kostenlose Dienstleistung!