Fahrzeug abgeschleppt… was nun?

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Fahrzeug abgeschleppt… was nun?

Ihr Fahrzeug steht nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Dann wurde es wahrscheinlich amtlich abgeschleppt.

Zunächst einmal ist es wichtig herauszufinden, welche Polizeibehörde Ihr Fahrzeug umgesetzt hat (Kommunalpolizei „Police municipale“, Nationalpolizei „Police nationale“ oder Gendarmerie). Kontaktieren Sie die Police Nationale (34 Route de l'Hôpital, 67000 Strasbourg / Telefon 0033 3 90 23 17 17) oder die Gendarmerie du Bas-Rhin (2 Rue de Molsheim, 67000 Strasbourg / Telefon 0033 3 88 37 52 99) um die Ursache für das Verschwinden Ihres Fahrzeuges zu ermitteln. Sie werden dann an die zuständige Stelle weitervermittelt, um Ihr Fahrzeug auszulösen.

Anstehende Verwaltungsformalitäten

Bevor Sie Ihr Fahrzeug auf dem Abstellplatz für amtlich abgeschleppte Fahrzeuge („fourrière“) abholen können, müssen Sie sich an die Polizeistelle wenden, die das Abschleppen veranlasst hat.

Achtung: Sie müssen Anhand von offiziellen Dokumenten beweisen können, dass es sich um Ihr Fahrzeug handelt. Wenn sich diese Papiere im Fahrzeug befinden, begeben Sie sich zunächst zum Abstellplatz „fourrière“ (siehe unten), um die Dokumente zu holen.

Abschleppung durch die Police Municipale de Strasbourg:

Wenden Sie sich an den zuständigen Schalter im Gebäude der Stadtverwaltung, Centre administratif de la Ville de Strasbourg, 1 parc de l’Etoile (von außen zugänglich, direkt neben dem Eingang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität). Empfang rund um die Uhr, 7 Tage die Woche.

Folgende Dokumente sind nötig:

  • Führerschein des Fahrers ("permis de conduire")
  • Fahrzeugschein ("carte grise")
  • Nachweis des Versicherungsschutzes (für französische Fahrzeuge: "carte d'assurance")

Begeben Sie sich anschließend zum Abstellplatz („fourrière“, siehe unten). Empfang ebenfalls rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Gut zu wissen: je länger Ihr Fahrzeug verwahrt wird, desto höher sind die Ablösekosten!

Zu erwartende Kosten für ein Privatfahrzeug

Gebühren

  • 116,81 € Abschleppgebühren
  • 6,19 € Verwahrungsgebühr pro angefangener 24 Stunden
  • ggf. Gutachterkosten in Höhe von 61 €

Angaben ohne Gewähr.

Bußgeld

Es fällt ein Bußgeld an, das innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids entrichtet werden muss.

Adressdaten des Abstellplatzes

Fourrière Automobile Communautaire (Société Strasbourgeoise d'Enlèvement - SEG)
1c rue du Doubs
67000 Strasbourg
Tel. +33 (0)3 90 40 14 00