Verwaltungsangelegenheiten für Einwohner mit nicht-französischer Staatsbürgerschaft

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Verwaltungsangelegenheiten für Einwohner mit nicht-französischer Staatsbürgerschaft

An wen müssen Sie sich wenden, wenn Sie Ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen wollen? Wo können Sie sich in die Wählerverzeichnisse eintragen oder eine standesamtliche Urkunde ausfertigen lassen? In dieser Rubrik finden sie die Antworten auf diese Fragen.

Verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeinde des Wohnsitzes zu erledigen sind

Wenn Sie in Straßburg oder in der Eurometropole wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verwaltungsangelegenheiten in den Stadtteil-Rathäusern „Mairie de Quartier“ (Straßburg) und im Rathaus Ihrer Gemeinde (Eurometropole) zu erledigen. Alternativ können Sie dies auch im Verwaltungszentrum „Centre administratif de la Ville et de l’Eurométropole de Strasbourg“ tun.

Sie können solche Angelegenheiten auch online, auf der Website MonStrasbourg regeln. Einige elektronische Formulare werden zudem in englischer Übersetzung angeboten.

Verwaltungsangelegenheiten, die in den einzelnen Rathäusern und im Verwaltungszentrum „Centre Administratif“ erledigt werden können

  • Antrag auf Ausstellung einer standesamtlichen Urkunde für Verwaltungsvorgänge oder Ahnenforschung
  • Eintragung in die Wählerverzeichnisse (Europa- und Kommunalwahlen)
  • Bewohnerparken
  • Anmeldungen zu Schulen und außerschulischer Betreuung
  • Verlorene Gegenstände beim Fundbüro melden
  • Anmeldung zur Warnung bei grenzwertüberschreitender Luftverschmutzung
  • Beantragung des „Quotient Familial“, der Steuererleichterung über den Familienquotient, für ausländische Studierende
  • Anmeldung von Sterbefällen
  • Anerkennung der Elternschaft vor oder nach der Geburt und Anmeldung von Geburten
  • Wohnungsnachweis

Rechnungen im Zusammenhang mit Angeboten für Kleinkinder, Schulverpflegung, außerschulischer Betreuung sowie Wasser- und Kanalisationsgebühren können über den Bezahlservice TIPI „Titre Payable Par Internet“ (auf Französisch) online bezahlt werden.

Ausländische Mitbürger in Frankreich

Je Ihrer Situation müssen Sie sich für Ihre besonderen Verwaltungsangelegenheiten, wie z. B. einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, einen Asylantrag oder einen Antrag auf Familienzusammenführung an die Präfektur des Départements Bas-Rhin (auf Französisch) wenden.

Wo kann man seine Verwaltungsangelegenheiten erledigen?